Gefährdungsbeurteilung

 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Element im Arbeitsschutz. 
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet diese gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG durchzuführen und nach §6 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG zu dokumentieren. 

Greifen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung im Aufbau von Gefährdungsanalysen zurück und kontaktieren Sie uns.
Für Sie bedeutet dies eine fachkompetente Durchführung der Gefährdungsermittlung unter Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen in Ihrem Unternehmen. 
Unsere Art der Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig von Seiten der Aufsichtsbehörden geprüft und genehmigt.
Sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen wollen, stehen wir Ihnen als fachkompetente Berater jederzeit gerne zur Seite.

Auch wenn Sie einzelne Betriebsbereiche einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterziehen wollen, ist die IAG Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsschutz.

Sprechen Sie uns an.
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