Schulungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen

Schulung für elektrotechnisch unterwiesene Personen

Wir bieten eine Ausbildung für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP).

EUP ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“ 
(DIN VDE 0105-100)

Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss, also Fachverantwortung trägt, gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und - falls erforderlich - angelernt worden ist.

Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

• Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
Heranführen von:
  - Prüf- und Messgeräten
  - Werkzeugen zur Reinigung
  - Abdeckungen und Abschrankungen an spannungsführende Teile

• Anspritzen von unter Spannung stehenden Teilen zur
  - Brandbekämpfung
  - Reinigung
• Herausnehmen und Einsetzen von Sicherungseinsätzen mit geeigneten Hilfsmitteln, wenn dies gefahrlos möglich ist

• Arbeiten unter Spannung
  - an Akkumulatoren
  - an Photovoltaikanlagen
  - in Prüfanlagen und Laboratorien

• Wiederholungsprüfungen von
  - beweglichen Betriebsmitteln

Achtung:
Diese Tätigkeit darf die EuP nur noch im Prüfteam durchführen. Für die Bewertung der Prüfergebnisse ist immer die beauftragte "Befähigte Person" nach TRBS 1203 Teil 3 zuständig. Eine EuP kann keine "Befähigte Person" nach TRBS 1203 Teil 3 werden und demzufolge nicht eigenverantwortlich prüfen. Hier bitte auch die DGUV-I 5190 berücksichtigen.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf keine Instandsetzungen oder Installationen eigenverantwortlich durchführen.
Der Betrieb bzw. die "Leitung- und Aufsichtsführende" Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (in geeigneten Zeitabständen) prüfen und auch Dokumentieren.

Auslagerung:
Für Betriebe die keine Elektrofachkraft beschäftigen kann die Leitung- und Aufsichtsführung auch eine externe Person (mit der passenden Qualifikation)als Dienstleistung übernehmen.

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