(vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge.)
Zu diesem Zweck richtet der Arbeitgeber Mittel und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ein. Hierbei handelt es sich um präventive Maßnahmen, Information und Unterweisung der Arbeitnehmer, um insbesondere:
• Risiken zu vermeiden oder nicht vermeidbare Risiken zu beherrschen;
• den Arbeitnehmern geeignete Anweisungen zu erteilen, wobei dem kollektiven Gefahrenschutz Priorität einzuräumen ist
• die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung technischer Entwicklungen anzupassen.
Schutzmittel und Schutzmaßnahmen müssen angepasst werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern. Zudem muss der Arbeitgeber der Art der Tätigkeit des Unternehmens und der Eignung der Arbeitnehmer Rechnung tragen.
Unser Angebot:
Die IAG stellt Ihnen als Unternehmer einen erfahrenen Arbeitsmediziner zur Seite, der Sie in allen Fragen der Gesundheitsvor- und Nachsorge berät und betreut. Der Arbeitsmediziner analysiert den Ist-Zustand und überprüft durch regelmäßige Kontrollen Positiv- und Negativentwicklungen. Hierzu gehört auch die Optimierung ergonomischer Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße.
Weitere Maßnahmen zur Gesunderhaltung können die Initiierung von Betriebssportarten, die Einrichtung eines Fitnessbereiches oder die Kooperation mit einem Fitnessstudio sein.
Ergänzend führen wir in Ihrem Betrieb Gesundheits- und Ernährungsseminare durch.
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