Die IAG bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.
Nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung ist der Unternehmer/ die Unternehmerin verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese muss der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen.
Wir bauen Ihr Gefahrstoffverzeichnis auf und begleiten Sie bei der Weiterführung.
Betriebsanweisungen dienen der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Sie sind deshalb schriftlich und in verständlicher Form und Sprache zu verfassen.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen anhand von Sicherheitsdatenblättern kann ebenso von der IAG umgesetzt werden, wie die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden.