Jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Schutz personenbezogener Daten, sowohl von Kunden als auch von eigenen Mitarbeitern, zu gewährleisten.
Um das sicherzustellen, muss das Unternehmen eine wirksame Datenschutzorganisation aufbauen und weiterentwickeln. Ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist das Unternehmen verpflichtet, eine/einen Datenschutzbeauftragte/n zu benennen.
Dem/Der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fällt die Aufgabe zu, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse des Unternehmens zu konkretisieren und auf deren Umsetzung hinzuwirken.
Der Datenschutzbeauftragte berät und informiert die Unternehmensleitung und die entsprechenden Mitarbeitenden zum Datenschutz. Zudem überwacht er die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO
und der internen Datenschutzvereinbarungen und arbeitet bei Bedarf mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen.
Das Ingenieurzentrum für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Datenschutzbestimmungen nach DSGVO.
Dabei kann die IAG für Sie die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten übernehmen.