Die IAG stellt Ihnen Betriebsärzte*innen gemäß DGUV Vorschrift 2
(Unfallverhütungsvorschrift) zur Seite.
Betriebsärzte*innen sind die Experten*innen, was die Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit angeht. Sie und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beurteilen sie diese Wechselwirkungen auf individueller Ebene, klären die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie.