Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen Gefahrstoffverordnung - (GefStoffV)
regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
• Gefahrstoffe sind solche Stoffe die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.