Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Prävention.
Medizinische Untersuchungen sind hierbei fester Bestandteil.
Während die Anamnese ein Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, können weitere körperliche und/oder klinische Untersuchungen sinnvoll und angemessen sein.
Diese Untersuchungen sind, wie nahezu in allen klinischen Fächern, für den Betroffenen nicht duldungspflichtig.
Bestehende Untersuchungsverfahren, die für die arbeitsmedizinische Vorsorge relevant sein können, sind zukünftig noch mehr auf ihre Sensitivität und Spezifität zu untersuchen.
Unabhängig von den medizinischen Untersuchungen ist die individuelle Beratung der wichtigste Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Unsere Arbeitsmediziner*innen klären mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden die erforderlichen und notwendigen Untersuchungen vernunftbetont und kostenbewusst. Die Unterscheidungen zwischen Wunschvorsorge, Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge und Eignungsuntersuchung werden hierbei berücksichtigt. Sie haben den Wunsch nach Beratung hinsichtlich Untersuchungen.