Die Elektrofachkräfte der IAG überprüfen für Sie zuverlässig und kompetent Ihre Betriebsmittel nach den geltenden VDE (DIN-VDE 0701-0702) und DGUV-Vorschriften.
Ortsveränderliche elektrische Geräte wie z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen oder transportable Herdplatten gibt es in vielen Pausenräumen. Zuverlässig verrichten sie über Jahre hinweg ihren Dienst, manchmal auch unbeaufsichtigt.
Der Unternehmer/ die Unternehmerin muss sich bewusst sein, dass er/sie für den sicherheitstechnisch ordnungsgemäßen Zustand dieser Geräte verantwortlich ist -
selbst, wenn diese Eigentum der Mitarbeitenden sind.
Immer wieder führen Schäden an Steckverbindungen, Anschlussleitungen, Verlängerungsleitungen und Kupplungen sowie mangelhafte Isolierungen und Verhaltensfehler zu Unfällen.
Zum Schutz von Personen und Sachwerten und zur Vermeidung von elektrischen Unfällen fordert der Gesetzgeber in den Vorschriften Energiewirtschaftsgesetz, Gesetz über technische Arbeitsmittel und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, dass die DIN VDE-Bestimmungen eingehalten werden. Für die Elektrotechnik gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Die IAG unterstützt den Unternehmer/ die Unternehmerin bei seinen Pflichten. Das heißt, wir überprüfen die Geräte nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften - damit nichts anbrennt.
Im Klartext: Prüfung nach der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (früher BGV A3), VDE 0701-0702 und BetrSichV in regelmäßigen Abständen. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Geräte ihre zugesicherten Eigenschaften behalten und daraus keine Gefahr für Mensch und Umwelt entsteht.
Übrigens: „Normale“ Werkstätten wie Bohrmaschinen, Kabeltrommeln, Behelfsbeleuchtungen/ -strahler, Heiß-Klebepistolen, Schweißgeräte und Kompressoren stehen da natürlich nicht außen vor. Auch hier sind wir kompetent und anerkannt.
Welche Prüffristen für die Elektrogeräte bei Ihnen bestehen und was dabei zu beachten ist, verraten Ihnen unsere Elektrofachkräfte.
Diese regelt:
• Der Unternehmer/ die Unternehmerin muss elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetriebnahme hin prüfen, nach Änderungen oder Instandsetzung der Anlage sowie in bestimmten Zeitabschnitten. Diese Arbeiten müssen durch einen Elektriker*in durchgeführt werden.
• Bei der Prüfung sind die elektrotechnischen Vorschriften zu beachten. Die Berufsgenossenschaft verlangt, dass diese Tätigkeiten in einem Prüfbuch protokolliert werden und jederzeit eingesehen werden können.
Falls Sie durch eigene Mitarbeitenden die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durchführen möchten, können wir Sie dahingehend unterstützen, dass wir Ihre Mitarbeitenden zu elektronisch unterwiesene Personen (EUP) ausbilden.
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