Ein Gabelstapler darf, so regelt es der Gesetzgeber in der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge, nicht von jedem Mitarbeiter gefahren werden.
Voraussetzungen des Gesetzgebers für den Gabelstaplerfahrer:
(a) mindestens 18 Jahre alt
(b) eine Ausbildung zum Gabelstapler-Fahrer
(c) Nachweis der Befähigung entsprechend des Arbeitgebers
Mit dieser Vorschrift möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Ware auf einem Gabelstapler immer sicher transportiert wird und Unfälle vermieden werden.
Die IAG bietet Ihnen sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung aus einer Hand.
Vorteilhaft für Sie:
Die komplette Ausbildung findet in Ihrem Betrieb statt, so dass unnötige Ausfallzeiten minimiert werden.
Nach abgeschlossener Ausbildung werden die Kenntnisse von uns in einem theoretischen und einem praktischen Teil geprüft und das Ergebnis in Form einer Urkunde bescheinigt. So können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie die Vorschriften eingehalten und Ihre Mitarbeiter entsprechend geschult haben.
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