Der Gesetzgeber sagt
Der Brandschutz wird in vielen internationalen, nationalen und kommunalen Vorschriften geregelt.
Entsprechende Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, in DIN-Normen sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben.
Der bauliche Brandschutz schützt die Bausubstanz; er ist im Brandschutzkonzept festgelegt.
Für die Organisation von Brandschutzmaßnahmen können Brandschutzbeauftragte bestellt werden – das ist nicht in allen Betrieben zwingend erforderlich und deshalb ebenfalls durch besondere Rechtsvorschriften geregelt.
Inhaltlich geht es dabei zum einem um den vorbeugenden baulichen Brandschutz, der die Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnischen Einrichtungen umfasst.
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