Im Vergleich zu anderen Berufszweigen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
• Wie die Europäische Gemeinschaft herausfand, sind 35 % der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen, für 28 % der Unglücke ist eine mangelhafte Organisation die Ursache und für 37 % der Unfälle ein Fehler bei der Ausführung. Die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) soll eine wesentliche Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erzielen. Durch eine bessere Koordinierung und Planung der Arbeiten soll erreicht werden, dass Unfall- und Gesundheitsrisiken auf Baustellen frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.
Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei Bauvorhaben trägt der Bauherr. Daher ist dieser nach der 1998 erlassenen Baustellenverordnung zur Einteilung und Umsetzung von baustellenspezifischen Maßnahmen verpflichtet. Seine Pflichten sind vielfältig: je nach Größe und Gefährlichkeit der Baustelle muss das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert, ein Gesundheitsschutzplan erstellt und ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden. Diese Maßnahmen tragen aus Sicht des Arbeitsschutzes stark zur Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen bei. Bereits in der Planung eines Bauvorhabens wird die Auseinandersetzung mit Arbeitsschutzaspekten intensiver und die baustellenspezifischen Maßnahmen werden festgelegt.
Mit der EU-Baustellenrichtlinie, die in Deutschland am 10. Juli 1998 in Form einer geänderten Baustellenverordnung in Kraft getreten ist, soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter auf Baustellen verbessert werden. Für den Bauherren bedeutet das, dass er auf Baustellen, wo gleichzeitig Mitarbeiter zweier oder mehrerer Unternehmen beschäftigt sind, einen so genannten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) benennen muss. Davon ausgenommen sind Bauherren, die Ihr Haus nur mit Nachbarschaftshilfe errichten. Die Aufgaben des SiGeKo werden im §3 der Baustellenverordnung beschrieben. Der SiGeKo sollte schon während der Planungsphase benannt werden, um den sicheren Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten und unnötige Verzögerungen in der Bauphase zu vermeiden.
Wir stellen Ihnen unsere hochqualifizierten Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zur Verfügung, die Ihnen von der Planung bis zur Vollendung Ihres Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Des Weiteren fertigt die IAG gerne den erforderlichen Gesundheitsplan an.
Unser Angebot:
Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung stehen Ihnen die Sicherheitsingenieure des Ingenieurzentrums für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz - IAG - mit ihren umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite. Dabei soll nicht nur die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert werden. Durch eine verbesserte Kostentransparenz, eine Optimierung des Bauablaufs, eine Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfällen sowie eine Kostenreduzierung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sollen auch erhebliche Einsparungen in der Bauphase erzielt werden.